Immobilien-Kauf was Sie wissen sollten

Immo­bi­li­en-Kauf — was Sie wis­sen soll­ten, bevor Sie in Immo­bi­li­en investieren

Not­wen­dig­keit pro­fes­sio­nel­ler Berater:
Aus­län­der, die sich mit der Absicht tra­gen, in den USA eine Immo­bi­lie zu erwer­ben, soll­ten dies nicht ohne die pro­fes­sio­nel­le Unter­stüt­zung eines erfah­re­nen Mak­lers und eines qua­li­fi­zier­ten Anwal­tes tun. Die­se bei­den Bera­ter müs­sen von Anfang an zum geplan­ten Erwerb hin­zu­ge­zo­gen wer­den. Euro­pä­er und latein­ame­ri­ka­ni­sche Käu­fer kön­nen sich nicht auf die im Hei­mat­land erwor­be­nen Kennt­nis­se einer Immo­bi­li­en­über­tra­gung ver­las­sen. Theo­rie und Pra­xis ist in den USA anders als im Heimatland.

Der ers­te Kon­takt ist in der Regel der Immo­bi­li­en­mak­ler. Mak­ler sind in der Lage, dem aus­län­di­schen Käu­fer den jewei­li­gen Immo­bi­li­en­markt vor­zu­stel­len, wie etwa in wel­chen Gegen­den Wachs­tum zu ver­zeich­nen ist, wel­ches Ver­hält­nis zwi­schen Preis und Qua­li­tät in den ver­schie­de­nen Wohn­ge­bie­ten vor­han­den ist, ob der Markt zu einem gege­be­nen Zeit­punkt bes­ser Käu­fer oder Ver­käu­fer ist und ande­re pra­xis­na­he Infor­ma­tio­nen. Wenn der Kauf­in­ter­es­sent ein spe­zi­fi­sches Grund­stück aus­ge­wählt hat und die Grund­da­ten ana­ly­siert sind, ist zu die­sem Zeit­punkt der Bera­tung mit einem Anwalt emp­feh­lens­wert. Der Fach­an­walt kann neben den wirt­schaft­li­chen Gesichts­punk­ten alle recht­li­chen Fra­gen abklä­ren. So z. B. kennt das US Grund­stücks­recht das Grund­buch wie es in den euro­päi­schen und süd­ame­ri­ka­ni­schen Staa­ten vor­han­den ist, nicht. Dafür wird bei einem Ver­kauf die soge­nann­te Title Insu­rance abge­schlos­sen, die Ihren Grund­be­sitz absichert.(Quelle: The For­eign Inves­tors Legal Gui­de to Purcha­sing Real Pro­per­ty and Doing Busi­ness in the United Sta­tes. June 2003) 

Wir emp­feh­len Ihnen daher:
Suchen Sie sich einen erfah­re­nen Immo­bi­li­en­mak­ler (Real­tor®) Ihres Ver­trau­ens, der für die Arbeit mit inter­na­tio­na­len Kli­en­ten geschult ist. Wenn mög­lich, arbei­ten Sie mit einem einem Mak­ler­bü­ro in dem sich min­des­tens ein Cer­ti­fied Inter­na­tio­nal Pro­per­ty Spe­cia­list CIPS befin­det, bzw. sich min­des­tens ein CIPS im Team befin­det, wenn Sie sich für eine der gro­ßen Fran­chise Fir­men ent­schei­den. Der Mak­ler Ihres Ver­trau­ens wird Sie als Ihr Käu­fer-Allein­ver­tre­ter (Buyer’s Agent) ver­tre­ten. Die­ser Ser­vice ist in der Regel für Sie kos­ten­los, da die Pro­vi­si­on zwi­schen Ver­käu­fer und des­sen Mak­ler bereits ver­han­delt wur­de und vom Ver­käu­fer zu tra­gen ist. Jeder lizen­zier­te Mak­ler hat Zugriff auf die zen­tra­le Daten­bank (MLS — Mul­ti­ple Lis­ting Sys­tem) mit allen sich auf dem Markt befind­li­chen Immobilienobjekten.

Fremdfinanzierung/Hypotheken
In Theo­rie kann ein aus­län­di­scher Inves­tor sei­ne US-Immo­bi­li­en über ein Dar­le­hen sei­ner Bank im Hei­mat­land finan­zie­ren las­sen. Unter dem US-Recht darf eine aus­län­di­sche Bank ein Dar­le­hen zum Kauf einer Flo­ri­da Immo­bi­lie gewäh­ren und kann zur Sicher­heit ihrer Ansprü­che eine Hypo­thek ein­tra­gen las­sen. Prak­tisch jedoch sind aus­län­di­sche Ban­ken und Finanz-insti­tu­te in den meis­ten Fäl­len nicht dazu bereit, Dar­le­hen zum Erwerb von Immo­bi­li­en außer­halb ihres Hei­mat­lan­des zu gewäh­ren. Dies des­halb, weil sie mit den Rechts­sys­te­men im Aus­land nicht ver­traut sind und auch die ent­spre­chen­den erhöh­ten Kos­ten und eine ihnen nicht bekann­te Steu­er­si­tua­ti­on ver­mei­den wol­len. Daher wird der Aus­län­der in der Regel sei­ne Finan­zie­rung auf dem loka­len Markt suchen müs­sen, wenn er nicht die Finan­zie­rung auf ande­ren Wege im Hei­mat­land orga­ni­sie­ren will. Die mög­li­chen Dar­le­hens­ge­ber fal­len in der Regel in zwei Kate­go­rien: Hypo­the­ken- oder Finan­zie­rungs­ge­sell­schaf­ten und Banken.

(Quel­le: The For­eign Inves­tors Legal Gui­de to Purcha­sing Real Pro­per­ty and Doing Busi­ness in the United Sta­tes. June 2003) Ger­ne wird Ihnen Ihr Buyer’s Agent bei der Suche nach einer güns­ti­gen Finan­zie­rung die Kon­tak­te für Sie knüpfen. 

Obwohl es für nicht ame­ri­ka­ni­sche Staats­bür­ger kein Pro­blem ist, in Flo­ri­da Grund­be­sitz zu erwer­ben, sind je nach Situa­ti­on vie­le Aspek­te zu beach­ten. In Zusam­men­ar­beit mit erfah­re­nen Exper­ten, ange­fan­gen beim Real Estate Lawy­er (auf Immo­bi­li­en­recht spe­zia­li­sier­ter Rechts­an­walt), einem Immi­gra­ti­on Lawy­er (auf Immi­gra­ti­on spe­zia­li­sier­ter Anwalt) — falls Sie an einer Ein­wan­de­rung inter­es­siert sind -, Mor­tga­ge Len­der (Bank für eine even­tu­el­le Hypo­thek), Title Insu­rance (Ver­si­che­rung für Ihren Besitz­an­spruch), Home Inspec­tor (er über­prüft das von Ihnen gewähl­te Objekt auf even­tu­el­le Män­gel) bis zum auf inter­na­tio­na­le Steu­ern spe­zia­li­sier­ten Tax Con­sul­tant (Steu­er­be­ra­ter), beglei­tet Sie das Team von CHARITY & WEISS Inter­na­tio­nal LLC Schritt für Schritt um sicher zu gehen, dass Ihr Immo­bi­li­en­er­werb so pro­blem­los und stress­frei für Sie als mög­lich, erfolgt.